Reisekosten für Geschäftsreisen abrechnen (Teil 2 von 2)
Gültig bis einschliesslich 2013
4. Reisenebenkosten
Zu Reisenebenkosten zählen beispielsweise:
- Trinkgelder
- Aufmerksamkeiten
- Gepäckbeförderung und -aufbewahrung,
- Gepäckversicherung,
- Telefax- und Fernmeldegebühren etc.
- Porto
- Nahverkehr
- Fährkosten
- Straßenbenutzungsgebühren
Achtung! Bewirtungskosten sind gesondert, d. h. ausserhalb der Reisekostenabrechnung nachzuweisen (siehe Bewirtungskosten).
Was für den Vorsteuerabzug bei Reisekosten zu beachten ist:
- Die Rechnungen wie beispielsweise für Übernachtungen etc. müssen auf das Unternehmen ausgestellt sein
- Für einen Vorsteuerabzug ist eine Einzelabrechnung der Reise mit gesondertem Steuerausweis zu erstellen
- Aus Pauschalen können keine Vorsteuerbeträge geltend gemacht werden
- Für sonstige Aufwendungen, die nicht durch Belege nachgewiesen werden, kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden
- Die Pflichtangaben für Rechnungen und Kleinbetragsrechnungen sind zu beachten, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen
Tipp! Reisekosten abzurechnen zählt zu den zeitaufwändigsten Verwaltungsaufgaben. Mit folgenden Excel® Arbeitsmappen erhöhen Sie Ihre Arbeitsproduktivität und sparen bei Reisekostenabrechnungen mehr als 70 % der sonst dafür notwendigen Zeit.
► Reisekostenabrechnung mit Excel für eintägige und mehrtägige Inlands- und Auslandsreisen
► Reisekostenabrechnung mit Excel für eintägige Inlandsreisen (Monatsabrechnungen, Jan-Dez)
► Praxisbeispiel: Reisekostenabrechnung allgemein/mit Excel (Video auf Youtube)
► Auslandsreisekostensätze 2012
► Auslandsreisekostensätze 2010 + 2011
► Auslandsreisekostensätze 2009
► Auslandsreisekostensätze 2008
► Pflichtangaben in Rechnungen (um den Vorsteuerabzug sicher zu stellen)
► Bewirtungskosten richtig abrechnen
Trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr