Eigenbelege für nicht erhaltene oder verlorengegangene Belege
Grundsätzlich gilt, keine Buchung ohne Beleg.
Was aber tun, wenn für steuerlich abzugsfähige Ausgaben wie Parkgebühren, Münzfernsprecher, Gepäckträger, Trinkgelder, Blumenpräsente und viele andere keine Beleg ausgestellt werden? Oder wenn Fremdbelege verlorengegangen sind und Ersatzbelege nicht beschafft werden können?
In solchen Fällen ist es möglich, Eigenbelege zu erstellen. Diese Belege sollten möglichst präzise enthalten wofür, wieviel, wann und an wen gezahlt worden ist.
Geschätzte Beträge brauchen vom Finanzamt nicht anerkannt zu werden. Diese werden in der Regel aber nicht beanstandet, wenn sie plausibel sind und die Buchführung sich in ordentlichem Zustand befindet.
Diese Eigenbelege sind keine Rechnungen im Sinne von § 14 Abs. 1 UStG und berechtigen daher nicht zum Vorsteuerabzug.
Im Downloadbereich finden Sie Lösungen für einzelne Belege und für pauschale/geschätzte Aufwendungen.